Ich gehöre ja auch eher zu der Fraktion, die der Meinung ist: Sobald eine reelle Chance besteht, dass ein AfD Verbotsantrag Erfolg hat, wird er eingebracht werden. Schon alleine um einen politischen Gegner von der Bühne zu verbannen.
Ich hoffe nach den Recherchen von correctiv.org aber schon, dass da jetzt mal etwas Dampf dahinter kommt. Kernproblem is m.E. ja, dass es Anhaltspunkte, die für eine
tatsächliche Möglichkeit der Durchsetzung demokratiefeindlicher Positionen sprechen, geben muss. Dieses Problem hatte man ja beim zweiten NPD Verbotsverfahren.
Die Sache, über die da corrective.org berichtet hat, erinnert mich nun schon sehr an die Wannseekonferenz. Alter, Alter, … phu.
