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Zitat von merz
Die Caritas bezeichnet sich selbst als Deutschlands größter privater Arbeitgeber mit 600.000 Menschen und die haben dann ihre speziellen arbeitsrechtlichen Regeln, ja?
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Ja, und
sie berufen sich auf Artikel 140 des Grundgesetzes. Diese Regelung hat ihren Ursprung in der Weimarer Reichsverfassung (
Artikel 137 Absatz 3 Satz 1)
Wenn das kirchliche Arbeitsrecht demnach wirklich im Grundgesetz abgedeckt ist, ist es genauso un- bzw. schwer angreifbar, wie der hier so gerne hochgehaltene Klimaschutz mit Verfassungsrang. Oder wäre es vielleicht doch eine gute Idee gewesen, in 1989 dem wiedervereinigten Deutschland eine wirklich neue, zeitgemäße Verfassung zu geben - war wohl eine der größten vertanen Chancen der Geschichte der letzten Jahrzehnte.