Zitat:
Zitat von Helmut S
Das Prinzip der Entstehung von staatlichem Arbeitsrecht ist nicht, dass verschiedene Arbeitgeber sich eigene Regeln ausdenken und am Ende das gilt, wofür sich die meisten Menschen (in welchem Freiheitsgrad auch immer) entscheiden. Die arbeitsrechtliche Gesetzgebung mit den verschiedenen Rechtsgebieten steht deshalb z.B. auch dem Parlament zu und nicht dem dem freien Markt oder kirchlichen Arbeitgebern.

|
Dieser Universalanspruch wird aber nicht durchgesetzt und die Anwendung des Kirchenrechts vor dem Arbeitsrecht geduldet oder es wie in Ö da steht es glaube ich so im Konkordat, bin mir da aber nicht sicher
Kostet halt Wählerstimmen das durchzuziehen