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Alt 22.12.2023, 19:48   #16646
welfe
Szenekenner
 
Registriert seit: 13.09.2014
Beiträge: 1.531
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Eine Kindergärtnerin, die geschiedenen wurde und mit einem anderen Mann verheiratet ist, hat nach wie vor die "richtige" Konfession für den kirchlichen Arbeitgeber. Entscheidend ist hier aber nicht die Konfession, sondern Details des privaten Lebenswandels:

Die Ehe ist nach katholischer Überzeugung unauflöslich, sodass die Kindergärtnerin sich nach der Scheidung im Zustand fortgesetzten Ehebruchs befindet. Diese immer noch rein private Angelegenheit hat arbeitsrechtliche Konsequenzen (fristlose Kündigung).

Mit Arbeitsrecht kenne ich mich allerdings wenig aus – andere hier wissen darüber gut Bescheid. Mich interessiert eher die Behauptung, der Schöpfer des Weltalls habe sich gegenüber den Juden, Christen und Moslems auf privilegierte Weise mitgeteilt.
Also ich bin geschieden wiederverheiratet und immer noch im Besitz der kirchlichen Lehrerlaubnis. Und das mit dem Segen des Bischofs, dem ich damals meine Ansicht ganz offen mitteilte.

Der Rest ist eine Frage des Arbeitsvertrags. Wenn du unterschreibst, dass du mit den Grundsätzen des Vereins, der die Stelle finanziert, übereinstimmst, darfst du dich nicht wundern. Auch als Beamter droht mir die Kündigung, wenn ich anstelle der Demokratie in Deutschland einen islamischen Staat errichten möchte, und ich bezweifle auch, dass Bayern München einen Trainer mit Schalke-Schal unter Vertrag lassen würde.
welfe ist offline   Mit Zitat antworten