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Zitat von trithos
Nun ja, wenn ich das Genfer Abkommen IV nach "Versorgung" durchsuche lande ich fünf Treffer. Einer davon (in Artikel 55 des Genfer Abkommens IV über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten) bezieht sich auf den von Dir benannten Sachverhalt, allerdings konkret auf die Pflichten einer "Besetzungsmacht". Ich denke nicht, dass Israel juristisch betrachtet eine Besetzungsmacht im Gaza-Streifen ist. Aber vielleicht übersehe ich da ja auch was.
Jedenfalls aber steht da z.B. definitiv und lapidar in Art. 34: "Das Nehmen von Geiseln ist verboten." Könnte man auch jeden Tag thematisieren - in Richtung Hamas.
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Nach dem Gutachten des internationalen Gerichtshofes für die UNO über die rechtlichen Folgen der Mauer hat Israel das Westjordanland und Gaza seit 1967 besetzt, ist somit Besatzungsmacht, auch wenn es sich militärisch / verwaltungsmässig aus Gaza zurückgezogen hat. Nach der jetzigen Bodenintervention / militärischen Besetzung besteht kein juristischer Zweifel, dass Israel auch militärisch erneut Besatzungsmacht in Gaza geworden ist und als solche verpflichtend für den Schutz und die Versorgung der Zivilisten sorgen muss.
Relevant scheint mir zudem das Römische Statut des internationalen Strafgerichtshofes der Art. 8, 2b) XXV . Als Kriegsverbrechen gilt:
das vorsätzliche Aushungern von Zivilpersonen als Methode der Kriegführung durch das Vorenthalten der für sie lebensnotwendigen Gegenstände, einschließlich der vorsätzlichen Behinderung von Hilfslieferungen, wie sie nach den Genfer Abkommen vorgesehen sind;