Zitat:
Zitat von trithos
.... Aber selbst, wenn ich ihm ehrliches Bemühen um Frieden zugestehe, ist seine Aussage einfach nicht wahr. ......
Um ewig lange Folgediskussionen zu vermeiden. möchte ich hier gleich hinzufügen, dass man natürlich über die Auslegung des Völkerrechts diskutieren kann, also über die Frage, ob Israel tatsächlich noch verhältnismäßig agiert. Und das ist ja die Grundfrage, die eben nicht dadurch beantwortet wird, dass Macron seine Interpretation in den Rang einer festgeschriebenen Regel erhebt.
|
Neben der Frage, ob die Bombenangriffe (un)verhältnismäßig sind oder nicht - das Ausmaß der komplett zerstörten zivilen Gebäude incl. der Schulen, Krankenhäuser, Moscheen, Kirchen usf. und der Infrastruktur sowie die unverhältnismäßig hohe Zahl der zivilen Opfer in so kurzer Zeit spricht eher für "Unverhältmäßigkeit" zwecks Vertreibung der Bevölkerung - wird
von internationalen Organisationen und mehrheitlich von den Staaten der Welt eine Waffenruhe gefordert,
um eine Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmittel, Wasser und Treibstoff (z.B. Generatoren für die Krankenhäuser) sicherzustellen. Kleinkinder, alte Leute, Gebrechliche, Kranke, schwer Verletzte müssen Nordgaza verlassen, ohne Fahrzeuge mit Benzin in ausreichender Zahl, zu Fuss. Alle in Gaza tätigen UNO-Organisationen sagen sehr deutlich, dass eine unzureichende bzw. katastrophale Versorgung der Zivilbevölkerung gegeben ist, und auf ihr Urteil sollte man sich diesbezüglich verlassen, und nicht auf das der Kriegsparteien oder von Journalisten in West-Europa am Schreibtisch, welche die Fortsetzung der Bombardierungen auf bewohnte zivile Gebäude rechtfertigen. Eine ausreichende Versorgung der Zivilisten gehört auch zum humanitären Völkerrecht, thritos, eine mangelhafte bis fehlende stellt einen Verstoss dar.
Bekanntlich hat Frankreich der UNO-Resolution zugestimmt, insofern ist seine erneute Forderung nur eine Bekräftigung der bisherigen Politik. Vermutlich besitzt Macron auch bessere Informationen als Du zur Berurteilung der Verhältnismäßigkeit.