Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Was sollte im Zweifel gelten, Deiner Meinung nach? Die Menschen auf Verdacht töten dürfen oder nicht töten dürfen?
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Das ist mMn eine Fangfrage. Du wendest juristische Begriffe an, mit denen Du dann z.b. auf die Unschuldsvermutung anspielst (Zweifel, Verdacht). Im Kriegsfall oder auch Notwehrfall ist die Unschuldsvermutung aber keine Kategorie. Oder ist jeder Soldat schon grundsätzlich "schuldig"? Oder darf er nur dann z.b. im Gefecht getötet werden, wenn ihm eine Schuld nachgewiesen wird? Im Kriegsrecht werden selbst zivile Opfer in Kauf genommen, wenn sie "verhältnismäßig" sind. Daher hilft es nicht, diese Frage zu beantworten. Es gibt kein Ja oder Nein, sondern nur ein "kommt drauf an".
Wenn ich deine Frage aber nicht rechtlich sondern moralisch verstehe, würde ich sagen: Du sollst/darfst nicht töten. Aber dann kommt sicher wieder irgendwer mit Spezialfällen daher, in denen man doch töten dürfte ... auch nach Kriterien der Moral ...