gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Trainiere für Deinen Traum.
Triathlon Coaching
Individueller Trainingsplan vom persönlichen Coach
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Regelmäßige Video-Termine
Mehr erfahren: Jetzt unverbindlichen Video-Talk buchen!
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Aktuelle Weltpolitik / Weltgeschehen
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 28.10.2023, 20:27   #733
qbz
Szenekenner
 
Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.540
Nachdem ich heute die Tagesschau gesehen habe und diese wie alle anderen Nachrichtensendungen im Zusammenhang mit der UNO-Resolution es komplett unterlassen, darauf hinzuweisen, dass es sich bei einer Blockade / Aushungern der Zivilbevölkerung um ein Kriegsverbrechen handelt und alle Kriegsparteien die Versorgung zulassen bzw. sicherstellen müssen, habe ich mal für alle, die es interessiert, einen jetzt 8 Tage alten Beitrag zum Thema Kriegs- und Völkerrecht von einer Mitarbeiterin der regierungsnahen Stiftung für Wissenschaft und Politik (SWP) und einer Völkerrechtlerin rausgesucht.

Dort steht zum Thema Blockade / Aushungern:
Zitat:
"Ebenfalls in allen Arten bewaffneter Konflikte ist das Aushungern einer feindlichen Zivilbevölkerung als Mittel der Kriegsführung (siege warfare) ausdrücklich verboten2) und nach Art. 8 Abs. 2 b) xxv) Rom-Statut als Kriegsverbrechen geächtet. In der Praxis bedeutet dies, dass eine komplette Abriegelung bzw. eine Belagerung nur gegen ein legitimes militärisches Ziel eingesetzt werden darf. Zivilist:innen dürfen auf keinen Fall Ziel der Belagerung sein, und die Versorgung der Zivilbevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern darf nicht verhindert werden. Der Zugang zu Lebensmitteln darf auch dann nicht verhindert werden, wenn diese auch Kämpfern zukommen könnten.3) Eine vollständige Abriegelung, welche die Lieferung von Lebensmitteln, Trinkwasser und Medikamenten für Gazas Zivilbevölkerung unmöglich macht, ist, anders als etwa die Verhinderung der Einfuhr von Treibstoff oder der Lieferung von Strom, unter keinen Umständen verhältnismäßig und völkerrechtlich zulässig. Nicht zuletzt ist die Blockade von zentralen Versorgungsgütern eine Kollektivstrafe4) i.S.d. Art. 33 der Vierten Genfer Konvention und verstößt damit gegen humanitäres Völkerrecht."
die-graueltaten-der-hamas-israels-reaktion-und-das-volkerrechtliche-primat-zum-schutz-der-zivilbevolkerung

Geändert von qbz (28.10.2023 um 20:55 Uhr).
qbz ist offline   Mit Zitat antworten