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Alt 16.10.2023, 17:06   #11946
deralexxx
Szenekenner
 
Registriert seit: 29.10.2012
Beiträge: 2.632
Zitat:
Zitat von Genussläufer Beitrag anzeigen
Natürlich war der vorzeitige Ausstieg eine Enteignung. Gleiches gilt für die Kohle. Sicher gab es Ausgleichszahlungen. Schau auf die Entwicklung der Unternehmensbewertung und Du siehst sofort, was ich meine. Das will niemand, der investiert
https://www.tagesschau.de/inland/ato...verfg-101.html


https://www.bundesverfassungsgericht...bvr282111.html

Zitat:
Eine Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG setzt den Entzug des Eigentums durch Änderung der Eigentumszuordnung und stets auch eine Güterbeschaffung voraus. Die Regelungen zur Beschleunigung des Atomausstiegs durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 31. Juli 2011 begründen danach keine Enteignung.
https://www.tagesschau.de/inland/ato...rteil-101.html

Zitat:
Wurden die Atomkonzerne "enteignet"?

Nein. Das Gericht bewertet den Atomausstieg nicht als Enteignung. Es geht hier nicht um einen Fall, in dem der Staat etwas selbst haben möchte, weil er es aus Gründen des Gemeinwohls braucht, wie zum Beispiel ein Grundstück, dass der Staat für den Straßenbau benötigt. Die fehlende "Enteignung" ist eine wichtige Weichenstellung. Denn bei einer "Enteignung" hätte im Gesetz zwingend eine - in diesem Fall hohe - Entschädigung geregelt sein müssen. Karlsruhe wertet den Atomausstieg als eine Art mildere Variante eines Eingriffs in das Eigentum - als "Inhalts- und Schrankenbestimmung". In einem solchen Fall ist eine Entschädigung nicht zwingend. Der Gesetzgeber müsse in einem Fall wie dem Atomausstieg aber besonders sorgfältig prüfen, ob ein Ausgleich nötig ist, so das Gericht.
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