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Alt 10.10.2023, 09:16   #13
qbz
Szenekenner
 
Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.762
https://www.spiegel.de/auto/streit-v...cbo=v2-q9jfZdm

Zitat:
Pflicht zum Anhalten nichtig

Die Begründung: Sollte tatsächlich eine Funktionsstörung vorgelegen haben, die zu einem dauerhaften Rotlicht führte, sei die Pflicht zum Anhalten nichtig. Das sei auch der Fall, wenn eine Kontaktschleife vorhanden sei, diese aber durch ein Fahrrad nicht ausgelöst werden könne. Dann sei die Halteanordnung – jedenfalls gegenüber Radfahrenden – nichtig.

Sollte die Schleife dagegen auch von Radfahrenden ausgelöst werden können, sei der Verkehrsteilnehmer hier irrtümlich von einer Störung ausgegangen. Dann komme aber zumindest keine »vorsätzliche« Begehung eines Rotlichtverstoßes in Betracht.
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