Zitat:
Zitat von Nepumuk
Das BVerfG muss die eigenen Entscheidung in den aktuellen Kontext setzen und das tut es ja auch. Siehe zum Beispiel die mutige Entscheidung zum Klimaschutz. Eine Entscheidung die vor 30 Jahren sicher undenkbar war.
|
Stimmt. Das belegt aber auch, daß die Entscheidungen des Verfassungsgerichts keineswegs zeitlos unanfechtbar (wie Arne es gerne suggeriert) und unbestreitbar richtig sind, sondern gerade daß dort auch nur Menschen sitzen, die ihre Interpretation von Gesetz und Zeitgeist ("aktueller Kontext") zusammenführen zu einer persönlichen Meinung.
Zitat:
Zitat von Nepumuk
Die Frage ist doch, ob man glaubt, genug Beweise zu haben.
|
Nein, die Frage muß sein: hat man genug stichhaltige Beweise (nicht Indizien oder anekdotisches), um die Partei als ganzes zu verbieten? Glaube allein nützt hier wenig, und kann bei Irrtum mehr Schaden als Nutzen bewirken.