Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
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Ist das einem wirklich Bedürftigen erklärbar, wieso der eine nur gebrauchte Möbel finanziert bekommt, der andere Neuware?
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Ich bin mir sehr sicher, dass es keine Vorschrift gibt, nachdem Flüchtlinge für die Erstausstattung ihrer Wohnung Neuware erhalten, ein junger Mann, der in eine betreute WG zieht, nur Gebrauchtmöbel. Das könnten möglicherweise spezielle Vereinbarungen zwischen dem Träger der WG und dem Amt sein oder weil der Pauschalbetrag sonst nicht für den erwünschten Bedarf ausreicht oder ..., aber dass deutsche Bedürftige sich beim Second Hand Lager generell bedienen müssen und Flüchtlinge neue Möbel im Falle von Erstausstattungen erhalten, scheint mir eine Erfindung. Sofern beide Bürgergeld beziehen, erhalten auch beide die gleichen Beträge für eine Erstausstattung, wobei im Falle einer WG halt der anzumeldende Bedarf entsprechend niedriger ist als bei einer eigenen Wohnung und sich komplett gleich verhält, egal ob Deutsche oder Flüchtlinge in eine WG ziehen.
Als Student habe ich mir noch auf Versteigerungen für ein paar Mark tolle fEchtholzmöbel aus der Gründerzeit und Jugenstil (Schränke, Tische, Stühle, Schreibtisch usf.) geholt, die ich später mal sogar als antike Möbel verkaufen konnte.
