@DocTom
Bis 2017 war es grundsätzlich auch in Deutschland möglich mit 16 zu heiraten:
Quelle: Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Ehem%C3%BCndigkeit
"Gemäß der bis 21. Juli 2017 geltenden Regelung ermöglichte § 1303 BGB a. F., bereits im Alter von 16 Jahren die Ehe einzugehen. Voraussetzung dafür war, dass
der andere Verlobte bereits volljährig (d. h. mindestens 18 Jahre alt) war und dass
das zuständige Familiengericht eine Befreiung von der Voraussetzung der Volljährigkeit erteilt hatte."
In Frankreich konnte man bis 2006 ab 15 heiraten, wenn man weiblich war.
In Spanien bis 2015 sogar schon ab 14.
Jetzt würde mich noch interessieren was das mit Shariagesetzen zu tun hat....
Auch scheint es sich in dem von dir zitierten Fall nicht um eine Zwangsehe gehandelt zu haben. Wenn die Frau unter 16 gewesen wäre, hätte das Gericht eine Aufhebung anordnen müssen.