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Alt 27.09.2023, 22:06   #5767
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.569
Zitat:
Zitat von DocTom Beitrag anzeigen
Uahhh, die werden aber einfach vor Gericht gestellt und verurteilt, die anderen schützt ihre Shariagesetzgebung, auch in deutschen Gerichten, beispielsweise bei Zwangsehen mit Kindern.
Welche Belege an Gerichtsurteilen hast Du dafür? Die rechtliche Situation habe ich nachfolgend kopiert:
https://kommunal.de/zwangsverheiratet-maedchen-jungen

Zitat:
"Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat

Der Gesetzgeber hat bereits 2011 mit dem „Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asyl-rechtlicher Vorschriften“ einen eigenständigen Straftatbestand geschaffen. Es handelt sich um den § 237 Strafgesetzbuch (StGB), in dem die Zwangsheirat unter Strafe gestellt. Wer in Deutschland einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Eingehung der Ehe nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Im Juli 2017 trat das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Kraft. Darin ist geregelt, dass niemand in Deutschland unter 18 Jahre staatlich heiraten darf. Das gilt ohne Ausnahme.

Rechtliche Lage: Was gilt wann

"Wenn eine solche Ehegegen den Willen der jungen Frauen im Ausland geschlossen wurde, bekommen das Behörden in Deutschland in der Regel mit", sagt Petra Koch-Knöbel. Denn damit ändere sich ja der sogenannte Personenstand. In diesem Fall können sich die zwangsverheirateten Mädchen oder Jungen und jungen Frauen und jungen Männer Hilfe und Unterstützung suchen. Die Ehe werde dann annulliert. Werden gleichwohl Ehen von Minderjährigen nach ausländischem oder nach inländischem Recht geschlossen, sind diese unwirksam, wenn einer der Ehepartner jünger als 16 war. Diese Unwirksamkeit muss eine Behörde oder ein Familiengericht nicht feststellen. In den Fällen, in denen einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung 16 oder 17 Jahre alt war, sind die Ehen durch Familiengerichte nach deutschem Recht aufzuheben. Eine ausführliche Handreichung des Bundesfamilienministeriums dazu."
Zitat:
Zitat von DocTom Beitrag anzeigen
würde ich daher (den Islam) ebenso wie Scientology einfach in D verbieten.
Die Organistation der Scientology ist zum einen in DE nicht verboten, steht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes, und zum anderen von der Bundesregierung nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt, im Unterschied zu islamischen Religionsgemeinschaften, die dann auch unter die Religionsfreiheit des GG fallen. Verfassungsfeindlich wäre, generell ein Verbot der islamischen Religionsgemeinschaften zu fordern, solange sie das GG als Grundlage für ihr Wirken in DE anerkennen.

Geändert von qbz (27.09.2023 um 22:28 Uhr).
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