Zitat:
Zitat von Plasma
Eigentlich nicht. Als Geschiedener ist man ohne Kinder in Steuerklasse 1 und mit in Steuerklasse 2. Der Unterschied fällt bei mir kaum ins Gewicht. Das Gleiche gilt für den Kinderfreibetrag.
|
Zumal die Wahl der Steuerklasse keinen Einfluss auf die zu bezahlende Einkommenssteuer hat (lediglich auf unterjährige Liquidität). In D bezahlt jeder mit zu versteuerndem Einkommen X die gleiche Höhe an EKSt. Es gibt eine Ausnahme: Ehegattensplitting.
