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Alt 27.09.2023, 08:47   #5744
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 9.804
Zitat:
Zitat von Plasma Beitrag anzeigen
Eigentlich nicht. Als Geschiedener ist man ohne Kinder in Steuerklasse 1 und mit in Steuerklasse 2. Der Unterschied fällt bei mir kaum ins Gewicht. Das Gleiche gilt für den Kinderfreibetrag.
Zumal die Wahl der Steuerklasse keinen Einfluss auf die zu bezahlende Einkommenssteuer hat (lediglich auf unterjährige Liquidität). In D bezahlt jeder mit zu versteuerndem Einkommen X die gleiche Höhe an EKSt. Es gibt eine Ausnahme: Ehegattensplitting.


Geändert von Helmut S (27.09.2023 um 09:19 Uhr).
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