Zitat:
Zitat von Klugschnacker
EU-Recht:
Artikel 5 - Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit:
[…] "Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten."
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Aktuell wird erwogen für Bürgergeldempfänger einen Pflichtdienst einzuführen. Diese Überlegungen werden deshalb von gewissen Politikern angestellt, weil juristisch schon längst geklärt ist, dass so eine Pflicht keine Verletzung von EU Recht darstellt.