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Alt 20.09.2023, 13:43   #5559
Trimichi
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 7.902
Zitat:
Zitat von bellamartha Beitrag anzeigen
Was, bitte, hat es mit Straftäter-Schutz zu tun, wenn ein psychisch kranker Mensch, der eine Straftat begangen hat, in die Institution eingewiesen wird, in dem seine Erkrankung behandelt werden kann und in dem geprüft werden kann, was die Gemeinschaft am besten vor zukünftigen Straftaten dieses Menschen schützt: zum Beispiel die Neueinstellung auf Medikamente; die Erhöhung der Complience zur langfristigen Medikamenteneinnahme; ggf. die Installierung einer Depot-Medikation, wenn der Patient mit der regelmäßigen oralen Einnahme überfordert ist; Psychoedukation vor allem in Hinblick auf Frühanzeichen der Erkrankung, die nämlich von den Betroffenen oftmals nicht wahrgenommen, bzw. richtig eingeschätzt werden können; die Installierung von Hilfen für das ambulante Setting, z.B. Einrichtung von Betreutem Wohnen oder einer gesetzlichen Betreuung, damit professionelle Helfer mit im Boot sind und tätig werden können, falls erforderlich usw.

Im Rahmen des Strafverfahrens gegen so einen Täter wird sicher eine Begutachtung erfolgen, um zu klären, ob die Erkrankung ursächlich für die Straftat war. Ggf. erfolgt die Behandlung im Rahmen des Maßregelvollzugs, zumeist in geschlossenen forensischen Psychiatrien, seltener auch ambulant.

Ich finde, dass genau dieses Vorgehen und die Möglichkeit, so mit psychisch kranken Straftätern umzugehen, aktiver Opferschutz ist.

Zum Thema der nicht abgeschobenen Straftäter, die kein Aufenthaltsrecht hier in Deutschland haben, fehlt mir der Hinweis, dass das Abschiebehemmnis in aller Regel nicht die Folge von Unwilligkeit von Politik und Behörden ist, sondern dass der vermutlich häufigste Grund darin liegt, dass die Betroffenen keine gültigen Ausweispapiere der Herkunftsländer besitzen (weil verloren oder entsorgt) und dass die Herkunftsländer nicht ausreichend kooperieren und keine neuen Pässe erstellen, vielleicht weil sie auch keinen Bock auf diese Menschen haben. (Die im Übrigen zu einem nicht unerheblichen Teil hier in Deutschland aufgewachsen und sozialisiert sind, teilweise auch hier geboren wurden, so dass man sich schon fragen kann, warum wir diese Menschen, die hier kriminell geworden sind, überhaupt abschieben sollten.)

Gruß
J.

Gruß
J.
Hallo J. ,

was machen Kunst und Katze? Meine lebt noch. Zwei Eckzähne gezogen, sie fängt aber noch Mäuse.

Im Ernst: dir ist bekannt, dass 85% aller ps. gestörten Straftäter hierzulande früher selbst Opfer von Gewalt waren (Boetticher et al., glaube ich, oder Beelmann, A., ... müsste ich gucken). Dieser von dir verlinkte Autoamokfahrer ist nicht wirklich repräsentativ imho für diese Population. Oder möchtest du Resozialisierung ausgeklammert wissen? Unterstelle ich dir natürlich nicht. Wäre zudem obsolet? Denn die Forschergemeinde streitet sich. RNR (risk, need, responsitivity - model) vs. GLM (good life model). Während in Amerika das RNR verrichtet wird, setzt man in Neuseeland auf das GLM. Fallen (criminogetic) needs weg wie im GLM postuliert, indem solche Straftäter eine eigene Wohnung bezahlt bekommen z.B. (Erfüllung von primary needs), werden diese nicht wieder kriminell (Rückfallquote als Indikator in der Forschung).

Wo in der RNR vs. GLM - Debatte steht Deutschland und die "Ampel"? Ist dir ein Positionspapier bekannt? Vllt gab es einen Shift zugunsten des GLM? Dieser könnte für die geringere Zahl an Abschiebungen verantwortlich sein, zumindest im Inkrement als zusätzliche Varianzaufklaerung.

Ansonsten dito. Volle Zustimmung. Sonst hätte ich dich nicht vollumfänglich und vollinhaltlich zitiert.

LG,
M.

Geändert von Trimichi (20.09.2023 um 14:36 Uhr). Grund: Interpunktion.
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