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Zitat von qbz
Bleibst Du bei Deinem Nein, auch angesichts dieser umfangreichen Urteilsbegründung für eine Bewilligung im Falle von drohendem Ehrenmord des österreichischen Asylgerichtshofes. Ich bin mir sicher, mit etwas Recherche vergleichbare Urteile für Deutschland zu erhalten, da die Asylbestimmungen weitgehend identisch sind.
https://www.refworld.org/pdfid/4b43437f2.pdf
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Hier die Asylrechtssituation für die EU und Deutschland im Falle von Ehrenmorden:
Zitat:
Eine pauschale Anerkennung von häuslicher Gewalt oder drohender Zwangsheirat als Asylgrund wird es dennoch kaum geben. Der Generalanwalt fordert, dass die zuständigen Behörden eine „gründliche individuelle Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz“ vorzunehmen hätten. Dabei spiele auch eine Rolle, welchen Schutz die Behörden des Herkunftsstaates der Geflüchteten für Betroffene bieten könnten.
Für deutsche Behörden und Gerichte würden sich aus einem entsprechenden Urteil des Gerichtshofs keine unmittelbaren Folgen ergeben. Die Gefahr von Zwangsehen oder Verfolgung durch die Familie wird hier als geschlechtsspezifische Verfolgung anerkannt. Im Einzelfall gibt es jedoch immer wieder Diskussionen um die richtige Handhabung der Kriterien.
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