Zitat:
Zitat von qbz
@plasma:
Hast Du meine Frage übersehen?
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Ja.
Die Antwort lautet: Nein. Das gibt unser Asylrecht nicht her, da sie "ledglich" durch "Ehrenmord" bedroht wird.
"Asylberechtigt und demnach politisch verfolgt ist eine Person, die im Falle der Rückkehr in ihr Herkunftsland einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt sein wird, aufgrund ihrer
Rasse (der Begriff "Rasse" wird in Anlehnung an den Vertragstext der Genfer Flüchtlingskonvention verwendet),
Nationalität,
politischen Überzeugung
religiösen Grundentscheidung oder
Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (als bestimmte soziale Gruppe kann auch eine Gruppe gelten, die sich auf das gemeinsame Merkmal der sexuellen Orientierung gründet),
ohne eine Fluchtalternative innerhalb des Herkunftslandes oder anderweitigen Schutz vor Verfolgung zu haben."
Quelle:
BAMF