Zitat:
Zitat von keko#
Naja, die AfD wird in Thüringen vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem eingestuft. Da kann man schon mal über Qualifikation reden.
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Ist aber rechtsextrem automatisch verfassungsfeindlich und damit verbotsfähig? Welche konkreten Punkte der AfD (Satzung, Programm, sonstige für die Partei, nicht nur für einzelne bindende Dokumente) passen zur Definition von verfassungsfeindlich laut §21GG:
ich habe noch nie davon gehört, daß die AfD die Grundordnung besietigen möchte; was hieße denn genau "beeinträchtigen"?. Viele politisch falsche Entscheidungen können eine Beeinträchtigung sein - dies weiß man aber meistens erst im Nachhinein....
Wenn es solche seitens der AfD nachweislich gibt - wieso gibt es dann noch kein Verbot? Wenn es solche nicht gibt - warum sprechen wir noch über Verbot?
Extremisten gibt es (möglicherweise in geringerer Dichte) auch in anderen Parteien. DVU, NPD oder Republikaner waren deutlich ausgeprägter rechtsextrem - das allein kann also offenbar kein Maßstab für die Legitimität einer Partei und ihrer Wählerschaft sein.
*wobei ich das mit "dem Verhalten ihrer Anhänger" schon für einen problematischen Gummiparagraphen halte, der sehr breit interpretiert werden kann...