Zitat:
Zitat von welfe
Nein, das hat eher juristische Gründe. Wenn steht, „zieht Konsequenzen nach sich“, bedeutet das, ein Verstoß muss geahndet werden z.B. auf Anzeige hin. Mit „kann“ nassen sie sich das Hintertürchen offen, dass mir geahndet wird was ein offizieller Kampfrichter sieht (und nicht Hinz und Kunz hinterher meldet…).
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Das scheint mir solides ich hab zwar keine Ahnung aber ich schreibe es doch einmal zu sein.
Geahndet werden kann sowieso nur etwas was ein Kampfrichter sieht. Es gibt z.B. keinen Videobeweis und auch keine Einspruchmöglichkeit mit LMAA hat dies oder jenes gemacht.
Der Kampfrichter muß es also sehen und eine Tatsachenentscheidung treffen. Einzig bei einer ausgesprochenen Strafe gibt es die Möglichkeit eines Einspruchs gegen diese Entscheidung.