Eilantrag abgelehnt – so lautet die Begründung vom Gericht
[…] In einer Mitteilung vom Dienstag heißt es, die Gemeinde als Trägerin der Straßenbaulast habe kein „Veto-Recht“ gegen die Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis durch den Landkreis Oder-Spree. Einer Zustimmung der Gemeinde habe es also nicht bedurft.
[…] „Die Gemeinde habe es zudem versäumt, im Anhörungsverfahren vor Erlass der Erlaubnis zu berücksichtigende Auflagen zu fordern“, heißt es zur Begründung. Im gerichtlichen Verfahren habe die Gemeinde Gosen-Neu Zittau geltend gemacht, der Anliegerverkehr durch Anwohner müsse während der Veranstaltung gewährleistet sein.