@dr big volle Zustimmung
@noam
sehe das etwas differenzierter. Auch ein Handwerker hält sich üblicherweise an Normen und Vorschriften. Die Kunst oder besser Fachleistung liegt nur daran diese fachgerecht zu verwenden und nicht blind wie ein "dressierter Affe" auf irgendwas zu pochen.
Genau wie Dr Big es sagt. In der VDE Tabelle zu den Verlegearten ist ein Bezug zur Umgebungstemperatur (30°C) referenziert. Weicht der individuelle Fall davon ab, gilt es Anpassungen zu treffen. Wie das hier aussieht ist nicht näher beschrieben und ist letztlich auch recht Sinnfrei, da ein Elektromeister für seine Ausführung gerade steht (dieser kann auch in einem Kaminbauerbetrieb beschäftigt sein).
Ansonsten ist das Fehlen einer Betriebshaftpflicht nicht sehr seriös, aber in erster Instanz auch erstmal Wurst. Es gibt einen Schaden und dieser ist in seiner Behebung einzufordern. Wenn der Betrieb das aus eigener Tasche zahlen will, so what ...
Mögliche problematische Ausführungen einer Facharbeit sind eine andere Sache. Kann man gerne versuchen mit dem Handwerker zu klären, ist dieser dafür nicht zugänglich und bleibt nur der Weg über Anwalt und Gutachten...
Wie gesagt, kann man hier großes Kino auffahren und wird länger vielleicht auch ohne zufriedenstellendes Resultat beschäftigt sein.
Man kann aber auch einfach mal den Fachmann mal Fachmann sein lassen und ein guter Handwerker regelt diese Sache ohne Gefahrenpotential mit geringem Aufwand. Wenn Kaminbauer durch ein vernünftiges Gespräch bereit ist vielleicht eine Teilbeteiligung dazu zu übernehmen, dürfte der Drops Drops bleiben und kein Knallbonbon.
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