Also, durchführen darf ja jeder alles, Probleme gibt es aber spätestens bei Folgeschäden.
Gewährleistung auf Handwerksarbeiten kann nur wer geben, der auch für diese Arbeiten das entsprechende Fachwissen hat. Dies wird i.d.R. durch eine Berufsausbildung erworben.
Im Bereich der Elektroinstallation kommt noch hinzu, dass die meisten Haushalte ihre Elektrische Energie nicht im Inselbetrieb selbst erzeugen und einen Anschluss an das Energienetz eines Netzbetreibers haben.
Dieser regelt eindeutig in seinen Technischen Anschlussbedingungen wer an sein Stromnetz einen Anschluss erstellen darf.
https://www.bdew.de/documents/9634/2...2023_final.pdf
Da steht nix von Kaminbauer, Maurer oder Fliesenleger.
Fazit: ein Elektro Fachbetrieb der in der Handwerksrolle eingetragen ist darf das ganze in Betrieb nehmen, alle anderen Handwerksbetriebe nicht.
LG
Alex