03.08.2023, 23:54
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Szenekenner
Registriert seit: 07.10.2020
Beiträge: 487
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Zitat:
Zitat von qbz
... und die Presse bedient damit die Vorurteile gegen Asylbewerber. Win-Win.
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Na ja, es gibt ja auch richtige Urteile:
Erst als die Täter wenig später Blaulicht und Martinshorn wahrnehmen, lassen sie von ihrem Opfer ab. Bis dahin leben sie ihre Gewaltfantasien an ihm aus – Tritte, Schläge, immer härter, stets gegen den Kopf. Sie glauben, alles Erforderliche getan zu haben, damit ihr Opfer an seinen Verletzungen stirbt: Er verkrampft, das Gesicht in einer Blutlache, und röchelt leise vor sich hin. Sie nehmen Raphael As Tod in Kauf, um ihn als „Zeugen“ ihres geplanten Einbruchs zu beseitigen.
Seit Mitte Juni mussten sich die türkischen Brüder Batuhan B. und Emirkan B. sowie der Serbe Nikola L. wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung hier verantworten.
Letztlich verurteilt sie das Gericht wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Für Nikola verhängt die Kammer eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Batuhan B. muss für elf Jahre ins Gefängnis, sein jüngerer Bruder Emirkan sechs Jahre. Für ihn gilt Jugendstrafrecht, weil er zum Tatzeitpunkt erst 18 war. Zudem müssen die Angeklagten 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Einer kommt letztlich straffrei davon: der mutmaßliche Beteiligte Mustafa M. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt, weil er zum Tatzeitpunkt erst 13 Jahre alt und somit strafunmündig war. Im Verfahren spielte er indes eine Schlüsselrolle, er belastete seinen besten Freund Batuhan B. schwer. Der habe Raphael A. zuerst gegen den Kopf getreten.
Vor Gericht hatte er sich zunächst geweigert, als Zeuge auszusagen. Erst als der Richter ihm Beugehaft androhte, änderte er seine Meinung. Weil Mustafa M. minderjährig ist, fand seine Aussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Er verneinte, auch zugetreten zu haben, verstrickte sich aber immer wieder in Widersprüche, sprach davon, dass „wir geschlagen haben“. Abgesehen davon, dass er nicht die Wahrheit über seine Tatbeteiligung gesagt habe, seien seine Aussagen dennoch zu vielen Teilen mit anderen Beweisen in Einklang zu bringen und hätten so zur Urteilsfindung beigetragen, sagte der Richter.
Die Ermittler fanden offenbar den Profilabdruck seines Schuhes an Raphael As Kopf. Nun könnte der mittlerweile 14-Jährige immerhin wegen Falschaussage bestraft werden. Der junge Syrer gilt als „Schwellentäter“. So werden Kinder und Jugendliche genannt, bei denen sich eine intensivkriminelle Karriere schon frühzeitig abzeichnet. In diesem Fall umfasst sie bislang drei Diebstähle, eine Körperverletzung, die Beteiligung an einem Raub und einem schweren Raub.
Diese Leute sind schon eine echte Bereicherung für unsere Gesellschaft. Und wer jetzt glaubt, dass das Einzelfälle sind, der hat noch was von den "Black Jackets*" und anderen derartigen Gruppierungen gehört.
https://www.welt.de/politik/deutschl...-Polizist.html
* https://de.wikipedia.org/wiki/Black_Jackets
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