Zitat:
Zitat von tandem65
Es gibt 2 Betrachtungsweisen.
1. Eine Haftpflicht übernimmt gegenüber dem Geschädigten erst mal alle anerkannten Schäden. Das beinhaltet eben auch daß sie gegenüber dem Geschädigten versuchen so wenig wie möglich anzuerkennen und alles über Anwalt und im Zweifelsfalle Zivilverfahren abzuwehren.
2. Kann eine Haftpflicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit... den Versicherungsnehmer Regreßpflichtig machen. Davon bleibt aber unberührt daß der Geschädigte seine Schäden reguliert bekommt.
|
Beides nicht so 100% richtig.
1. Eine Haftpflichtversicherung reguliert (entsprechende Deckung d.h. Versicherungsnehmer*in hat die Prämie auch gezahlt) berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. D.h. sie ist indirekt auch so etwas wie ein passiver Rechtsschutz. Schadenbedingte Kosten werden übernommen. Das Interesse, Aufwendungen für Schäden gering zu halten ist a) monetär des eigenen Geschäftsergebnisses wegen und b) auch in unserem Interesse weil mehr Schäden bzgl. höhere Aufwendungen für Schäden führt letztlich auch zu höheren Prämien für alle
2. Bei einer Privathaftpflichtversicherung ist eine Fahrlässigkeit (egal ob einfache oder grobe) erst mal Grundvoraussetzung zur Leistung. Und bei Vorsatz nimmt die Privathaftpflicht keinen Regress sondern zahlt erst gar nicht.
Ist für den hier vorliegenden Fall aber auch egal.