Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Freiheit ist ein allgemeines Konzept, das sich auf die Fähigkeit eines Individuums bezieht, ohne äußere Einschränkungen zu handeln. Grundrechte sind weniger allgemein, sondern spezielle Rechte, die im Grundgesetz festgelegt sind.
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Sehe ich auch so, allerdings würde ich das Wort "Fähigkeit" durch "Möglichkeit" ersetzen; es ist ja nicht eine inherente Fähigkeit des Individuums, sondern eine durch das Gemeinwesen/Staat gewährleistete Möglichkeit innerhalb gewisser Grenzen.
Der in Artikel 2 GG definierte Freiheitsbegriff ist für mich erst mal eher unpolitisch, also hat es nicht primär mit Deinem Beispiel mit Wahlen zu tun, sondern mit der Gestaltung des persönlichen Lebensbereiches. Diese Freiheit kann es sogar in einer autokratischen Diktatur geben (in der man alles machen kann, solange man politisch nicht aneckt) - im Gegensatz zu einem totalitären System, das sich meist eben durch den tiefen Eingriff in die private Entscheidungsfreiheit auszeichnet.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Tritt nun ein äußerer Zwang hinzu, wie beispielsweise der Klimawandel, werden die politischen Spielräume wesentlich verkleinert. Das berührt auch das Grundrecht auf freie Wahlen, denn diese Wahlen werden zunehmend sinnlos. Das Grundrecht auf freie Wahlen mag nach wie vor im Gesetz stehen, doch es lässt sich aufgrund der verkleinerten politischen Handlungsspielräume (politischen Freiheiten) nicht mehr sinnvoll wahrnehmen.
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diese Logik halte ich nicht für zwangsläufig, sondern nur durch entsprechende Entscheidung der jeweiligen Regierung begründet. Warum sollen freie Wahlen sinnlos werden, nur weil der Handlungsspielraum enger ist? Objektiv nur eine Option gibt es nie, nicht mal in der angegriffenen Ukraine. Natürlich kann die Regierung entscheiden, Wahlen auszusetzen, aber ebenso könnten bei den nächsten Wahlen verhandlungsbereite statt verteidigungsbereite Parteien and die Macht kommen. Welche Kriterien definieren, ob das eine sinnvolle Wahrnehmung des Wahlrechts ist, oder nicht?
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Ich verstehe das Bundesverfassungsgericht so, dass es auf die Freiheit zur Wahrnehmung der Grundrechte abzielt.
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Und das ist der Punkt, wo ich aus o.g. Gründen die Logik des BVerfG nicht nachvollziehen kann. Für mich ist die Wahrnehmung der Grundrechte grundsätzlich nicht in Frage zu stellen, höchstens sind Grundrechte gegeneinander im Einzelfall zu priorisieren.