Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Das Bundesverfassungsgericht legt bezüglich der wissenschaftlichen Unsicherheiten folgendes fest:
Mit anderen Worten: Der Gesetzgeber ist zum Schutz künftiger Generationen verpflichtet. Gibt es belastbare Hinweise auf die Möglichkeit gravierender oder irreversibler Beeinträchtigungen, sind diese zu berücksichtigen.
Es braucht also keine Gewissheiten, sondern lediglich belastbare Hinweise auf die Möglichkeit entweder gravierender oder irreversibler Beeinträchtigungen der Umwelt kommender Generationen.
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Ich nehme mal Schwarzfahrers Antwort vorweg:
Man müsste belastbar definieren, schließlich gibt es auch andere Meinungen.
Wer definiert denn gravierend? Und was ist schon irreversibel, wir wissen doch gar nicht was genau passieren wird.
Da steht "berücksichtigen", nicht dass wir sie über allem anderen stellen müssen, insbesondere nicht über die Einschränkung von Freiheitsrechten.
Arne, ich bewundere auch Deine Geduld und Deine Sachlichkeit. Aber Du kannst mit Geduld, Fakten etc. kommen, aber es wird alles abperlen.