Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Das Klimaschutzgesetz hat Verfassungsrang und ist für die deutsche Politik bindend. Das bedeutet, 2045 ist Schluss mit den Emissionen.
Wenn Du jetzt auf die Bremse trittst, um die gegenwärtige Generation nicht zu überfordern, hat die kommende Generation eine entsprechend höhere Reduktionslast zu tragen. Genau das hat das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig klargestellt.
Da Klimaschutz per se globalen Charakter hat, ist laut Verfassungsgericht auch das Pariser Klimaschutzabkommen für uns bindend. Das Verhalten anderer Länder spielt keine Rolle.
Kurz: Das Tempo, in dem wir beim Klimaschutz vorankommen müssen, ist verbindlich durch unser Grundgesetz geregelt.
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Das Klimaschutzgesetz und auch das Pariser Abkommen sind m.E. weitgehend Papiertiger ohne signifikanten bzw. rechtzeitigen Einfluss auf das Klima.
Ja, dass KSG bindet die Bundesregierung. Ja, es drohen ihr rechtliche Konsequenzen, wenn die Minderungsziele nicht erreicht werden. Die Konsequenzen würden zunächst wohl so aussehen, dass am Ende das BVerfG die Bundesregierung zwingt mit einem Sofortprogramm auf Basis des Expertenrates (siehe KSG) gegenzusteuern. Das passiert aber 1) auch erst, wenn jemand dagegen klagt, das eben diese Minderungsziele nicht erreicht werden und 2) das alles dauert. Dann beginnt das Spiel wieder von vorne.
Aktuell (Mai 2023) hat das BVerfG eine Klage des BUND gegen die Bundesregierung angenommen. Der BUND hatte wegen Verstöße der Bundesregierung gegen das KSG geklagt. Es geht dabei um die Sektorenziele Verkehr und Gebäude. Die Verhandlung soll m.E. im Mai 2024(!!) stattfinden.
Die Bundesregierung hat sich gegen die Klage gewehrt und wollte, dass sie nicht zugelassen wird. Grund: 1) Sie (die Bundesregierung) tue alles um Treibhausgasemissionen zu reduzieren 2) in der Abwägung eine entsprechende Reduktion zu "teuer" sei und die Wirtschaft gefährde.
Anstatt also die Sofortprogramme zu erlassen, entwirft die Bundesregierung ein "Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung" in dem darüber gesprochen wird, die einzelnen Sektorziele netto gegeneinander zu verrechnen. Das ist juristisch auch völlig unproblematisch, denn im KSG (§4, Abs. 5) wird die Bundesregierung grundsätzlich ermächtigt dies zu tun. Selbstverständlich kann dagegen geklagt werden. Ich erwähnte es bereits: Das dauert.
Du hast hier in verständlicher Weise mehrfach dargelegt, was passieren müsste den 1,5°C oder 2°C Grad Pfad zu halten. Deine nachvollziehbaren Ausführungen dahingehen waren allerdings m.E. nicht nur richtig sondern auch extrem ernüchternd; zumindest für mich.
Kurz: Das Tempo, mit dem wir Umsetzen ist entscheidend für das Klima unserer Erde und das verhindern von Kippunkten (bzw. das erreichen derer). Das nötige Tempo gibt jedoch weder das Klimaschutzgesetz noch das Pariser Abkommen her. Gerade bei Letzterem ist es m.E. auch entscheidend, dass alle mitmachen, sonst gilt halt der Spruch: Papier ist geduldig.
