Zitat:
Zitat von Genussläufer
…. Ein Unternehmer haftet in der Regel auch nur mit seinem Eigenkapital. Zumindest gilt das für Kapitalgesellschaften. …
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Nicht richtig. Z.B. GmbH:
Die GmbH ist eine Unternehmensform mit festgelegtem Mindestkapital. Gemäß § 5 GmbHG liegt das Einlagekapital bei 25.000 Euro. § 7 (2) besagt jedoch, dass vor der Anmeldung der Gesellschaft lediglich die Hälfte davon aufzubringen ist.
Eine GmbH haftet in den meisten Fällen ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen. Wird jedoch eine Verletzung der Sorgfaltspflicht seitens der Geschäftsführung nachgewiesen oder kommen persönliche Kredite sowie Bürgschaften ins Spiel, kann sich die Haftung unter Umständen auf das Privatvermögen der Beteiligten ausweiten.
Quelle:
https://www.personio.de/hr-lexikon/u...r-haftung-gmbh
Nimmst Du Geld einer Bank in Anspruch, ist es bei großen Beträgen häufig so, dass nicht die Gesellschaft das Geld bekommt, sondern der Unternehmer, der es der GmbH Zweckgebunden zur Verfügung stellen muss.