Ich bin kein Jurist, aber zum Vertrieb:
https://www.it-recht-kanzlei.de/nich...hndet%20werden.
Zitat:
Vielen Anbietern von Fahrzeugteilen ist nicht bekannt, dass bestimmte (für die Verkehrssicherheit besonders bedeutende) Fahrzeugteile in Deutschland nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn diese zuvor amtlich genehmigt und mit einem entsprechenden Prüfzeichen versehen worden sind. Ansonsten besteht ein Vertriebsverbot - selbst für den Fall, das in der Artikelbeschreibung darauf hingewiesen wird, dass die Fahrzeugteile nicht zur Verwendung im Geltungsbereich der StVZO zugelassen sind.
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Im Artikel steht, das betrifft auch Fahrräder und ein Rücklicht dürfte ein bedeutsames Fahrzeugteil sein und überdies Garmin kein Risiko eingehen wollen.
PS: Ich bin ein Varia-Blink-Fan und finde die Trägheit der STVzo generell schwer erträglich ( siehe die sich über mehrere Jahrzehnte ziehende Dynamodebatte). Andererseits, wenn ich mir so die Werte Verkehrstote pro 100000 motorisierte Fahrzeuge anschaue und bespielsweise vergleiche:
Deutschland 5,7
Japan 5,7
Großbritannien 4,7
Indien 71,8
Saudi-Arabien 131,7
Äthiopien 618
Kamerun 218
ist das sicher multifaktoriell bedingt, aber starke gesetzliche (Über)Regulierung so eines sicherheitssensiblen Bereiches hat vielleicht nicht nur Nachteile.
