Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Das Bundesverfassungsgericht kann die Regierung anweisen, Gesetze zu erlassen, die den Schutz kommender Generationen (Artikel 20a Grundgesetz) verwirklichen.
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Dass stimmt nicht. Das BVerfG kann nur - und auch nur auf Klage hin - feststellen, dass etwas, was der Gesetzgeber getan hat, nicht verfassungskonform (oder eben schon) ist und das es deshalb geändert (oder eben nicht) werden muss.
Das BVerfG kann nicht bei "Nichtstun" eingreifen.
Darüber hinaus gibt es noch weiter "Verfahren" die das BVerfG durchführt. Diese zielen jedoch alle auf "Kontrolle" i.W.S. ab.
