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Zitat von Klugschnacker
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Klingt noch technisch und wirtschaftlich ziemlich unausgegoren, wie eben Bürokraten technische Themen zu lösen trachten:
- Wirkungsgrad unter 115 %: über den Unsinn von über 100 % Wirkungsgrad wurde schon geschrieben; diese Denkweise wurde als Werbung für die Brennwerttechnik erfunden - daraus halte ich es für sehr wahrscheinlich, daß es genau diese Grenze gibt, weil es es gerade so über dem technisch machbaren für Brennwertkessel liegt, um diese sicher auszuschließen. Wenn ich die Logik auf Wärmepumpen unter Anwendung der Jahresarbeitszahl anwende, wäre ein Wirkungsgrad von über 250 -300 % eine wirtschafltich und CO2-mäßgi sinnvolle Grenze. Die 115 % machen praktisch auch noch technisch Unsinnige Wärmepumpen akzeptabel (Jahresarbeitszahl wäre dann unter 1,5! - kein vernünftiger Ingenieur würde sowas installieren).
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Ab 2029 dürfen reine Öl-, Gas- und Kohle-Heizungen nicht mehr auf den Markt gebracht werden – auch nicht als Ersatzteile. Einzige Ausnahme: Wenn sie in Kombination mit einer Wärmepumpe oder einer solarthermischen Anlage (also Hybrid-Heizungen sind) in den Verkehr gebracht werden.
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Widerspruch in sich, nicht auflösbar: auch Ersatzteile anzubieten nach 2029 sei nicht erlaubt - außer in Verbindung mit Solarthermie oder WP. Woher soll der Anbieter oder die Behörde wissen, wo das Ersatzteil nachher eingebaut wird? Entweder gibt es Ersatzteile, oder nicht. Reparatur von funktionierenden Geräten zu verbieten ist ansonsten ein Verbrechen gegen jeden Nachhaltigkeitsgedanken.
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Neue Heizgeräte müssen jederzeit dem Verbraucher anzeigen, wie effizient das System gerade arbeitet. Diese Daten müssen für mindestens 24 Monate aufbewahrt werden und bei Nachfrage dem Verbraucher zugänglich gemacht werden. Diese Daten sollen ausschließlich dem Endverbraucher zur Verfügung stehen.
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Wenn die DAten ausschließlich dem Endverbraucher zur Verfügung stehen, wieso dann "auf Nachfrage dem Verbraucher zugänglich machen" - Nachfrage bei wem? Hat doch eine Behörde die Daten?
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Ausgenommen von der EU-Richtlinie sind solche Gas-Heizungen, die „hauptsächlich Energie aus Biomasse“ zur Erzeugung von Wärme verwenden. Allerdings wird im Entwurf deutlich gemacht, dass die Ausnahme nicht für Gas-Heizungen gilt, die „auch für die Verwendung von fossilen (Flüssig-)Gasen geeignet sind“. Ausgenommen sind ebenso Heizsysteme, die Festbrennstoffe verwenden, was in der Regel Holz bedeutet.
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Den Widerspruch im ersten Teil hat der Artikelschreiber auch gemerkt: Gasheizungen können ohne Änderung gleich für Bio- oder Erdgas verwendet werden, die Unterscheidung ist also nicht möglich. Und wenn Festbrennstoffe erlaubt sind, dann fallen darunter wohl neben Holz auch die guten alten Briketts; beides höchst umweltfreundliche, emissionsarme Lösungen im Vergleich mit Gas, oder?
Zum wirtschaftlichen: wie stellen sich die Herren und Damen in Brüssel vor, daß sich Menschen z.B. in Ungarn oder Rumänien die Wärmepumpen leisten können? Oder glaubt man, daß dort eh alle noch mit Kachelöfen und Holz heizen? Sollte das zwingend kommen, sind Ausstiege aus der EU absehbar, fürchte ich.