Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Habe ich es falsch verstanden? Bisher klang es für mich so, daß zwar Reparaturen möglich sein sollen, aber bei einem Totalschaden die 65%-Regel greift, und damit eine neue Gastherme nicht mehr zulässig ist, außer man ist über 80. Wenn ich es falsch verstanden habe, dann ist ja gut. Ein Heizungssystemwechsel mit ausreichend langer Planungs- und Vorlaufzeit ist natürlich immer möglich.
|
Ja, hast du falsch verstanden. Für solche plötzlich auftretenden Reparaturen gibt es eine 3-jährige Karenzzeit. Du darfst dann für 3 Jahre eine andere fossile Heizung einbauen und musst erst danach wechseln.