Zitat:
Zitat von MattF
Es gibt Ausnahmen, z.b. mir würde tatsächlich in 2024 die Ölheizung (30 Jahre alte) kaputt gehen und ich brauch Ersatz nur auch dafür gibt es ja wieder Ausnahme, wenn ich z.b. über 80 bin kann ich wieder ne Ölheizung einbauen, wenn es ne Notreparatur ist kann ich wieder ne Ölheizung einbauen ........
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Reparatur soll per Gesetz natürlich möglich sein, aber nicht der Austausch der alten Gastherme (Gahseizung) gegen eine Neue, nach dem was ich gelesen habe. (ohne Gewähr, nicht im Gesetzestext nachgelesen.)