Zitat:
Zitat von Icey
Mich wundert dann von Deiner Seite, warum Du nicht so auf Haft- und Geldstrafen für Wissing & Scholz plädierst? Oder gilt das Gesetz dann doch nur wieder für die wo man nicht so mag weil sie vielleicht unbequem sind?
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Es gibt im Klimaschutzgesetz (KSG) lediglich Bußgeldvorschriften §6 und die beziehen sich lediglich auf §5(4) wo es um Datenerhebung geht.
Wenn jemand Daten entsprechend nicht liefert, der liefern müsste, der kann mit einem Bußgeld (max 50.000 €) belegt werden.
Das ist die einzige rechtliche Konsequenz die aus dem Gesetz gezogen werden kann.