Zitat:
Zitat von Nepumuk
Vom Grundprinzip stimme ich dir absolut zu. Allerdings ist es ja keineswegs so, dass unser Rechtssystem eine automatisierte Regelmaschine ist, die nur mit den Fakten gefüttert werden muss und dann automatisch die richtige und immer gleiche Strafe auswirft.
Vielmehr gibt es seitens der Gericht erheblichen Gestaltungsspielraum bei der Strafzumessung und der Umsetzung. Eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung ist schon ein sehr hartes Mittel, egal wie lange die Dauer tatsächlich ist. Wenn man dann sieht, wie milde oft Gewalttäter oder Steuerhinterzieher (Hoeneß) behandelt werden, dann scheint mir die hier verhängte Freiheitsstrafe gemessen am Vergehen doch völlig überzogen. Rechtlich mag das in Ordnung sein, ich kann mich aber nicht gegen den Anschein erwähnen, dass hier ein besonders drastisches, politisch motiviertes, Exempel statuierte werden sollte. 
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Sorry, aber wenn jemand zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wird und dann ankündigt weiter zu machen und am gleichen Tag die selbe Straftat nochmal begeht, kann es keine Bewährung mehr geben.
Das ist ja wie wenn ich wegen Taschendiebstahl zu Bewährung verurteilt werde und dann gleich dem Richter den Geldbeutel stehle.