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Alt 19.04.2023, 09:30   #10305
Nepumuk
Szenekenner
 
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Registriert seit: 30.12.2009
Ort: 64560 Riedstadt
Beiträge: 3.552
Zitat:
Zitat von noam Beitrag anzeigen
Wir haben uns als Gesellschaft ein gesetzliches Korsett gegeben, nach welchem wir unser Zusammenleben gestalten wollen. Diese Regeln werden durch die Exekutive überwacht und durch die Judikative bei Verstößen sanktioniert.

Egal welches Ziel man verfolgt: Man hat eben diese Regeln zu befolgen und wenn man es eben nicht macht, muss man eben mit den Konsequenzen leben.

Hier (nur weil das Ziel und die Gesinnung passt) die Regelverletzung ungeahndet zu lassen, unterminiert den Rechtsstaat, der uns in allen belangen Rechtssicherheit gibt.



Einfach formuliert: Es gibt mit Sicherheit genügend Menschen die sich wünschen, dass du durch deine offen formulierte Einstellung mal richtig eins vors Fressbrett gehauen bekommen solltest, damit du wieder zu Verstand kommst. Darf das dann auch nicht sanktioniert werden?
Vom Grundprinzip stimme ich dir absolut zu. Allerdings ist es ja keineswegs so, dass unser Rechtssystem eine automatisierte Regelmaschine ist, die nur mit den Fakten gefüttert werden muss und dann automatisch die richtige und immer gleiche Strafe auswirft.
Vielmehr gibt es seitens der Gericht erheblichen Gestaltungsspielraum bei der Strafzumessung und der Umsetzung. Eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung ist schon ein sehr hartes Mittel, egal wie lange die Dauer tatsächlich ist. Wenn man dann sieht, wie milde oft Gewalttäter oder Steuerhinterzieher (Hoeneß) behandelt werden, dann scheint mir die hier verhängte Freiheitsstrafe gemessen am Vergehen doch völlig überzogen. Rechtlich mag das in Ordnung sein, ich kann mich aber nicht gegen den Anschein erwähnen, dass hier ein besonders drastisches, politisch motiviertes, Exempel statuierte werden sollte.
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