In den bisherigen Energieeinsparverordnungen gab es immer einen wichtigen Absatz, den man nicht ganz vernachlässigen sollte:
Zitat:
Die nach Landesrecht zuständigen Behörden haben auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung zu befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. 2Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.
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Beispiel Wärmepumpe: kostet 40.000 Euro, Lebensdauer 20 Jahre, wie soll sich das wirtschaftlich rechnen? Die Energiekosten werden nicht günstiger als bei einer Gas- oder Ölheizung, die Investionskosten kommen aber noch oben drauf.