Zitat:
Zitat von Helmut S
Entschuldigung, qbz … ich fürchte da hast du etwas, um nicht zu sagen so einiges, nicht richtig verstanden.
Es geht nicht um das Urteil an sich, sondern um die dahinterstehenden Werte, die das Bundesverfassungsgericht zu dem Urteil als Schlussfolgerung gebracht haben. Bei dem Schluß kann man gerne anderer Meinung sein, nicht aber bei der Prämisse - die hat man m.E. zu akzeptieren.
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Zu diesem Urteil zum Klimaschutzgesetz wäre es vor dem Pariser Abkommen nicht gekommen, weil es vorher keine verabschiedeten Angaben mit Gesetzeskraft über die Emissionsbudgets gab. Die GG-Artikel, auf welche das Urteil, interpretierend angewendet auf das Klimaschutz-Gesetz, sich stützt, hat ja meines Erachtens Schwarzfahrer nicht infrage gestellt, nur die Interpretation.
Das Parlament hat das Klimaschutzgesetz entsprechend dem Urteil 2022 novelliert. Ohne jetzt nachzuschauen, ich würde vermuten, die Oppositionsparteien haben gegen die Novelle gestimmt. Stellen sie dadurch den Grundwerte-Teil des GG infrage, die dem Verfassungsgerichtsurteil zugrunde liegen? Nein.