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Alt 17.03.2023, 21:20   #10005
qbz
Szenekenner
 
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.587
Natürlich handelt es sich beim GG Deutschlands nicht um die in Stein gegossenen Tafeln Moses. Es gab seit 1949 über 50 Änderungen, die dann zustande kommen, wenn sich Minderheitsmeinungen zu parlamentarischen Mehrheiten weiterentwickeln. Solche Entwicklungen gehören zum Kern demokratischer Gesellschaften. Die grössten Änderungen des GG würde ich bei der Notstandsgesetzgebung und bei der Wiedervereinigung sehen.
GG-Änderungen

Jetzt wieder Foristen als "Reichsbürger" oder "undemokratisch" zu dissen usf., wenn sie eine zum Urteil des Verfassungsgerichtes abweichende Auffassung zum Klimaschutzgesetz vertreten, verwechselt wohl eine geschlossene Gesellschaft mit einer offenenen oder das GG mit den ewigen Dogmen einer römisch-katholischen Kirche. In der Schweiz z.B. kann das Volk Initiativen zur Änderung der Verfassung starten und darüber abstimmen!

Was das Klimaschutzgesetz betrifft, darf man annehmen, dass vor 10 Jahren die Richter der Klage nicht stattgegeben hätten, weil es damals das Pariser Abkommen noch nicht gab. Einige Klima- / Naturschutzorganisationen hatten gegen das Gesetz der grossen Koalition geklagt. Wer das Urteil nicht kennt:

Zitat:
"Das Klimaschutzgesetz sieht Klimaschutz-Ziele für verschiedene Sektoren wie Verkehr, Bau oder Landwirtschaft bis 2030 vor. Zwischenziele für die Zeit nach 2030 fehlen in dem Gesetz jedoch. Das sei den nachfolgenden Generationen gegenüber nicht gerecht oder zumutbar, so das Gericht.

Karlsruhe betont im Urteil vor allem die Frage der Generationengerechtigkeit „Danach darf nicht einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde.“ Das Gericht verweist dabei auf Artikel 20 des Grundgesetzes, wonach der Staat in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen schützen muss. .... Es erklärt die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens mit seinem Urteil letztlich für verfassungsrechtlich verbindlich."
Voraussetzung für das Urteil zum Klimaschutzgesetz bilden drei Dinge: GG, Pariser Abkommen (!), das DE unterschrieben hat, Klimaschutzgesetz.

Geändert von qbz (17.03.2023 um 21:48 Uhr).
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