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Zitat von redeagle
Das Problem ist, dass der dritte Punkt in deinem Link so ausgelegt werden kann, dass wenn du mit dem Fahrrad auf einen Zebrastreifen zufährst, und ein Autofahrer deshalb seine Fahrt verlangsamt oder stoppt, weil er denkt, seine Vorfahrt wird genommen, du dafür dann belangt werden kannst.
So hats auch der Kollege in der Aufklärung erzählt...
Man darf also drüber, wenn keine Auto weit und breit ist....
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Das würde ich so nicht sehen. Wenn Fußgänger den Überweg benutzen wird kein wartender Autofahrer behindert.
Daher stimmt das mit dem kein Auto weit & breit eher nicht
Kann das Bußgeld auch erhängt werden wenn der Autofahrer bremst weil wir beide nicht zusammen durch die Fußgängerquerungshilfe kommen?
Wenn jemand wie in Schwarzfahrers Beispiel jemand sein Vorfahrtsrecht unbedrängt abgibt wird eher nicht behindert.