Zitat:
Zitat von tridinski
Gemäß https://www.bussgeldkatalog.org/zebrastreifen-fahrrad/ darf man das:
Zusammenfassung: Es ist zwar auch erlaubt, als Radfahrer über den Fußgängerüberweg zu fahren, dann haben Sie aber keinen Vorrang gegenüber dem querenden Verkehr auf der Fahrbahn. Das bedeutet, dass Sie gegebenenfalls warten und die Fahrzeuge auf der Straße vorbeilassen müssen, ehe Sie selbst über den Zebrastreifen fahren dürfen.
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Das Problem ist, dass der dritte Punkt in deinem Link so ausgelegt werden kann, dass wenn du mit dem Fahrrad auf einen Zebrastreifen zufährst, und ein Autofahrer deshalb seine Fahrt verlangsamt oder stoppt, weil er denkt, seine Vorfahrt wird genommen, du dafür dann belangt werden kannst.
So hats auch der Kollege in der Aufklärung erzählt...
Man darf also drüber, wenn keine Auto weit und breit ist....