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Thema: Corona Virus
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 18.02.2023, 18:05   #32769
Mo77
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von deralexxx Beitrag anzeigen
Stand damaliges Wissens war es aus Sicht der Entscheider(innen) der richtige Weg. Wenn die Entscheider(innen) dann sehen, dass der vorgegebene Weg nicht zum Erfolg führt und sie eine Gefahr für die Gesellschaft sehen, nutzen sie die von uns an sie übertragenen Rechte.

Ansonsten können wir Pipi Langstrumpf zur Bundeskanzlerin erklären. Aber mir ist auch bewusst, das die Argumente und Gesichtspunkte der Maßnahmen die schon die letzten drei Jahren bei manchen nicht fruchten in der Rückschau auf einmal auf Verständnis treffen.

Daher ein Appell an alle die es schon besser wussten oder anders gemacht hätten. Geht in die Politik, studiert Medizin, bringt euch in der Feuerwehr ein - dann könnt ihr bei der nächsten Pandemie mit entscheiden oder beraten.

Der link zum BGH geht am Thema vorbei.
Menschen in besonderen Wohnformen wurden mit Altenheimen/Pflegeheimen gleichgesetzt.
ZB ein Blindenheim oder ein vollstionäres Wohnheim für junge Menschen mit einer Lernbehinderung.
Die durften einfach mal ein paar Wochen die Heime nicht verlassen.
Vollkommen sinnbefreit, einfach nur weil man bei der Verordnung gepennt hatte oder nicht wollte, dass Heimbetreiber selbstständig eine Risikoabwägung vornehmen.
Der Grund war schlicht, dass sie aufgrund ihrer Behinderung eine bestimmte Wohnform in Anspruch nehmen.
Die Verbesserung war dann wenn man das Heim verlassen hatte muss man in eine zwei wöchentliche Zimmerquarantäne. Auch wenn man zu niemandem Kontakt hatte. Also angenommen man fährt mit dem Auto spazieren und geht dann direkt zurück. Bei einem damaligen Standard von Bad und Toilette für oft 2 Zimmer echt gut umzusetzen.
Diese Öffnung gab es auch nur weil die Sozialverbände rebelliert haben.

Zitat:
„Das Zurückhalten von Bewohnerinnen und Bewohnern in den Einrichtungen stellt daher eine rechtswidrige Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit dar, soweit es nicht aus anderen Gründen – wie zum Beispiel einem konkreten und aktuell vorliegendem Infektions- oder Verdachtsfall – gerechtfertigt ist", stellt Vahldiek klar. Die latent vorliegende Gefährdung einer Infektion mit Covid-19 außerhalb der Einrichtung stelle allerdings keine Eigengefährdung dar, welche rechtfertigen würde, die Betroffenen am Verlassen der Einrichtung zu hindern.
https://www.sovd-nds.de/neue-lockeru...nd-pflegeheime
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