Zitat:
Zitat von Mo77
Ich werde auch nicht müde zu erwähnen, dass es Verbote gab die Wohnung zu verlassen. Über Wochen wurden Menschen eingesperrt. Wie im Zoo durfte man nur durch eine Fensterscheibe Ihnen zuwinken. Es geht nicht um einzelne, vermutlich weit mehr als 100.000 Menschen wo vollkommen gesund waren und keine Vorerkrankungen haben.
Speziell das muss auf den Tisch. Das war eine absolute Verletzung der Grundrechte. Artikel 3 GG (3)
Sowas wischt man nicht einfach weg mit: lieber nen Meter zu hoch hoch als zu niedrig.
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Ne, sowas wischt man nicht weg aber ich werde auch nicht müde zu sagen, dass wir Gewaltentrennung haben, wir haben freie Presse, jeder hat das Recht vor Gericht zu gehen und dagegen zu klagen.
https://www.bundesverfassungsgericht...bvr264921.html liest sich für mich verdammt danach als ob es keine nicht legitime Einschränkung der Grundrechte war.Oder hab ich eine Entscheidung des BGH verpasst?
Niemand wischt etwas weg. Es wird aber ermüdend seit drei Jahren die gleiche Leier zu lesen.