Zitat:
Zitat von Harm
Würde man den Schweizern gar nicht zutrauen.
Allerdings gibt es ein ähnliches Verfahren auch in unserem Rechtssystem.
So werden z.B. Tagessätze für Strafen, die dann eben alternativ im Gefängniss abgesessen werden müssen, Einkommensabhängig errechnet. Das Vermögen spielt dabei aber keine Rolle, sehr wohl aber die Einkünfte aus diesen Vermögen.
Der Bussgeldkatalog im Verkehrsrecht ist davon aber nicht betroffen. Bei Rot über die Ampel oder mit 200 durch die Spielstraße kostet für jeden das selbe.
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Was dann dazu führt, dass du in manchen Fällen besser ne Trunkenheitsfahrt (§316 StGB/ ab 1,1 Promille; 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen) begehen kannst als eine einfache Trunkenheit im Verkehr (§24a StVG / ab 0,5 Promille).