Zitat:
Zitat von Drop
Möchte noch mal über den Abstand sprechen. Soweit ich gesehen habe, spricht der Gesetzgeber beim ÜBERHOLEN vom erforderlichen Abstand. Wie sieht es aus, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt? Gelten dann die gleichen Abstandswerte? Oder geht man davon aus, da sich Fahrzeugführer und Radfahrer/Fußgänger ja sehen (sollten), so dass man hier keine Regelung treffen muss? 
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Nein, die Abstandsregeln gelten beim Begegnen nicht, weil sie im Paragraph zum Überholen stehen.
Geht ja auch nicht, weil das Überholen eine Handlung ist, für die man sich entscheidet oder eben nicht. Die Begegnung passiert einem einfach, wer der beiden Beteiligten sollte die Verantwortung für den Abstand tragen?