Zitat:
Zitat von Matthias75
Die Entwickler für ein System für ein teil- oder vollautomatisiertes Fahren werden sich an den gesetzlichen Regelungen orientieren. Sie können und müssen zwar in einem gewissen Umfang auch mögliches irreguläres Verhalten berücksichtigen, dieses aber nicht als Regelfall ansehen. Das System muss innerhalb der gesetzlichen Regelungen (inkl. Fehlertoleranzen) fehlerfrei funktionieren. Mit Tempolimit kann ich das System auf maximal 130 (+ Sicherheitsreserven) auslegen, ohne Tempolimit muss ich das System grundsätzlich für beliebige Gedchwindigkeiten auslegen. Letzteres ist deutlich aufwändiger, wie ich schon erwähnte und du hier auch bestätigt hast:
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Bei den Systemen für Roboter müssen auch die seltenen unerwarteten Fehlverhalten von Menschen immer sicher abgedeckt sein (Anspruch über 99,x %). Wenn es bei Autos nicht der Fall ist, sind die Sicherheitshürden deutlich niedriger, für meine Begriffe zu niedrig. Solange Menschen sich frei im Umfeld der autonomen Autos bewegen, muß man immer mit "Fehlverhalten" rechnen, egal ob selten oder häufig (das sind nicht nur schnellere Fahrer oder Geisterfahrer, sondern auch Fußgänger oder Wild oder Trümmer auf der Fahrbahn u.ä.).
Bzgl. Reichweite der Sensoren kommt es auf Abstand und Relativgeschwindigkeit an; ob das Auto mit 130 auf ein Stauende zufährt, oder einer mit 260 von hinten kommt, ist für den Sensor das Gleiche. Wenn er also für Eigenfahrt bei 130 ausgelegt ist und als autonomes Auto nie schneller fährt, macht es weiter keinen Unterschied für die Technik, ob es ein Tempolimit gibt und andere schneller fahren. Es ist wichtiger, ob die Sensoren dafür bei allen Licht- Wetter- und Verkehrsbedingungen die ausreichende Reichweite bzw. Ansprechzeit haben (letzteres zusammen mit den Aktor-Systemen), und auch unerwartete, regelwidrige Bewegungen erkennen können. [/quote]