Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Ich verstehe nicht, inwieweit man einen verantwortlichen Politiker zur Einhaltung des Klimaschutzgesetzes verpflichten kann und ob er da persönlich irgendwie haftet. Das Klimaschutzgesetz richtet sich ja nicht an den einzelnen Bürger, sondern setzt Grenzen für Politik und Verwaltung. Kann ein Politiker da einfach drauf pfeifen oder wie kann ich mir das als juristischer Volllaie vorstellen?
|
Zitat:
Zitat von Mo77
Gilt das mit der Haftung dann auch für die LNG Nummer?
Abschalten der AKW?
|
Berechtigte gegenfrage, die Liste könnte noch weiter verlängert werden. Aber ich kenne praktisch keinen Fall, in dem ein Politiker für irgendetwas persönlich haften musste, egal ob es Unterlassung oder Fehlentscheidung mit üblen Folgen war. (mit Haften meine ich nicht einen Rücktritt, meist in ein weiches Polster, sondern tatsächlich strafrechtliche Haftung.) Juristen mögen es beantworten, ob das juristisch begründet ist, oder nur praktisch durch die Macht. Klagen gegen den Staat gibt es immer wieder (aktuell z.B. auch in der Schweiz wegen der Corona-Maßnahmen, Erfolg gibt es wohl selten - vielleicht auch weil sogar bei einem passenden Urteil eine Exekutive fehlt, die den Staat zu irgendetwas zwingen kann.
Und wenn ein Gesetz wie das Klimaschutzgesetz irgendwelche Grenzen oder Richtungen vorgibt, ist der Interpretationsspielraum zu groß, um irgendeinen Pudding and die Wand zu nageln. Es gibt ja nie nur einen Weg zu einem solchen Ziel.