Zitat:
Zitat von Matthias75
... Stellt sich also bei Streckenabschnitten mit Radwegen die Frage, ob die Radfahrer auf der Straße gefahren sind oder ob sie auf dem Radweg unterwegs waren und der Vorgang somit falsch erfasst wurde.
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Danke, genau um den Gedankengang ging es mir.
Zitat:
Zitat von Matthias75
Laut ADFC gilt für Radwege und Radfahrstreifen die Abstandsregel nicht, sondern "nur" die allgemeine Rücksichtnahme. Nur bei gestrichelter Linie (und natürlich, wenn keine Linie vorhanden ist  ) gelten die Abstandsregeln.
M.
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Das würde auch meiner Wahrnehmung entsprechen; auch mein behinderter Sohn, der sich von zu nahe überholenden Autos sehr unangenehm bedrängt fühlt, ist recht entspannt, sobald der Radweg erkennbar abgesetzt ist. Irgendwie vermittelt das offenbar ein gewisses Sicherheitsgefühl, unabhängig von der realen Sicherheit. Auf dem Radweg kann ich auch immer eher rechts bleiben, und so einen Mindestabstand herstellen.